Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt bei der Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule Tuti’s Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neuesten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt aber keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
Fahrzeuge
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Pannen etc.). Der Preis einer Fahrlektion vermindert sich deswegen nicht.
Lektionsdauer
Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus:
Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.
Unterrichtstarif
Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können jederzeit angepasst werden. Aktionen / Specials sind nur bis zum jeweilig angegebenen Datum gültig. Kursreduktionen oder Gratisfahrstunden, können nur einmal pro Person geltend gemacht werden und können nicht kumuliert oder übertragen werden.
Absenzen / Fahrfähigkeit
Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden (2 Arbeitstage) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Zu spätes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers. Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (wegen Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden.
Anmeldungen
Wird ein Kurs oder eine Fahrstunde mündlich, telefonisch, SMS oder online reserviert, so gilt dies als verbindliche Anmeldung.
Anmeldungen zur praktischen Führerprüfung
Fahrschüler welche das gesamte Ausbildungsprogramm durchlaufen haben und genügend Leistung zeigen begleiten die Fahrschule Tuti’s Fahrschule gerne zur Prüfung. Schüler welche vorzeitig die Prüfung „probieren“ wollen dürfen dieses jederzeit mit ihrem Privatwagen und einer privaten Begleitperson versuchen. Wer nach der Anmeldung zur praktischen Prüfung seine Lektionen versäumt muss die Prüfung ebenfalls auf privater Basis ablegen.
Die Fahrschule Tuti’s Fahrschule begleiten nur Schüler zur Prüfung welche fertig ausgebildet sind.
Versicherung (administrative Grundpauschale)
Der Fahrschüler ist mit der administrativen Grundpauschale während des praktischen und theoretischen Unterrichts sowie der praktischen Führerprüfung durch die Fahrschule Tuti’s Fahrschule versichert (Haftpflicht, Vollkasko, Insassenversicherung). Die obligatorisch administrative Grundpauschale ist 2 Jahre gültig. Sie muss einmalig bezahlt werden (bar oder über Abo) und wird nicht zurückerstattet. Die Kosten betragen einmalig CHF 100.-.
Zahlungsbedingungen
Ein Abo ist persönlich und kann nicht übertagen werden.
Fahrlektionen und Abonnemente sind jeweils bei Beginn der Lektion bar zu bezahlen oder müssen per Einzahlungsschein (zu Gunsten: Fahrschule Tuti’s Fahrschule) im voraus beglichen sein. Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abonnements nach bestandener Führerprüfung werden zurückvergütet. Bricht der Fahrschüler oder der Fahrlehrer die Ausbildung ab oder wechselt der Fahrschüler in eine andere Fahrschule, so wird die Pauschale von CHF 200.– nicht zurückvergütet.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Tuti’s Fahrschule ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule Tuti’s Fahrschule, 3073 Gümligen.
Tuti’s Fahrschule
Teuta Avdi